Urheberrecht und Nutzungsrecht im Grafikdesign. Eine kurze Info zu Designrechten für Auftraggeber.
Als Kommunikationsdesignerin erlebe ich es immer wieder, dass Kunden über den Passus mit den Nutzungsrechten in meinem Angebot für Logo-Design stolpern. Grundsätzlich gilt es zwei Dinge zu unterscheiden: Urheberrecht und Nutzungsrecht.
1️⃣ Urheberrecht
Sämtliche kreative und individuelle Designs (Logos, Infografiken, Bildkollagen, Keyvisuals etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Dieses bleibt immer bei der Designer:in. Das Urheberrecht ist gesetzlich geschützt und nicht übertragbar. Das bedeutet: Ich bleibe immer die Urheberin meines Entwurfs – unabhängig davon, wer ihn beauftragt oder bezahlt hat. Egal ob er genutzt wird oder nicht. Ob ein Design unter das Urheberrecht fällt, hängt von der schöpferischen Höhe ab. Ein einfaches Printdesign unterliegt in der Regel nicht dem Urheberrecht, ein Logo schon.
2️⃣ Nutzungsrecht
Kund:innen erwerben Nutzungsrechte.
Die Nutzungsrechte regeln wie genau das Design genutzt werden darf. Hier gibt es vier Faktoren:
- Art: einfach oder ausschließlich (einfach = der Auftraggeber darf das Werk nutzen, die Designerin kann auch anderen die Nutzungsrechte einräumen, ausschließlich = nur der Auftraggeber ist nutzungsberechtigt. In der Regel ist nur ein ausschließliches Nutzungsrecht sinnvoll).
- Gebiet: regional, national, europaweit oder weltweit (in www-Zeiten denkt man immer größer).
- Dauer: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt (nach Ablauf einer begrenzten Nutzungsdauer kann der Nutzer problemlos die Nutzungsdauer verlängern).
- Umfang: gering, mittel oder umfangreich. Wird z.B. das Logo auf Website, in Print, in Außenwerbung und auf Social Media zu sehen sein?
Die Berufsverbände empfehlen eine Kalkulation der Nutzungsrechte mit den oben genannten Faktoren. Je umfassender die Nutzung, desto höher in der Regel das Honorar – denn der wirtschaftliche Wert steigt. Ich inkludiere, genau benannt, die Nutzungsrechte in meinem Angebot.
FAQ:
Warum ist das wichtig?
Ein Logo, das nur für ein regionale Messe gedacht war, kann nicht automatisch international, unbegrenzt und medienübergreifend eingesetzt werden. Definierte Nutzungsrechte geben Sicherheit und Transparenz für beide Seiten.
Sind KI-Logos geschützt?
Nein, ein KI-generiertes Logo unterliegt per se nicht dem Urheberrecht, das ist gut und richtig, denn die Bildgeneratoren schaffen ja nichts kreativ Neues, sondern bedienen sich (ohne sich um Urheberrecht zu scheren) an dem was sie im Web finden.
Wem gehört ein Logo?
Das Logo gehört dem Auftraggeber nicht, er darf es nur nutzen. Es sei den er bezahlt einen Buy-out, dann verkauft die Designerin die offenen Daten des Logo und sämtliche Nutzungsrechte (das ist natürlich deutlich teurer als die abgestimmten Nutzungsrechte). Die ganze Rechtslage ist tatsächlich kompliziert, es gibt viele Beispiele von Designer:innen, die ein Logo für sehr wenig Geld entworfen haben und wo diese Bildmarke ein ikonisches Markenlogo geworden ist (nike, Google, Coca-Cola).

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